Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 13. Juli 2023
Das Projekt Westfälische Erfinderinnen der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen ist bemüht, seine Website www.westfaelische-erfinderinnen.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Westfälischen Erfinderinnen, die unter dem Einstiegslink www.westfaelische-erfinderinnen.de und über deren mobile Anwendung aufrufbar ist.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz von Bund und Ländern (BGG & LGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0/2.1 teilweise vereinbar. Die entsprechenden Grundlagen finden sich insbesondere in den §§ 3 Abs.1-4 und 4 BGG sowie in dem § 12d BGG.
Begründung
Das Projektteam der Westfälischen Erfinderinnen ist bemüht, seine Webseite barrierefrei zu gestalten. Die Überprüfung der Webseite erfolgt kontinuierlich über Stichproben, welche die Konformität für einzelne Seiten nachweist. Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt. Derzeit könnten jedoch Einzelfälle vorliegen, welche den vorliegenden Webauftritt zurzeit noch nicht vollständig barrierefrei gestalten. Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Es kann sein, dass aktuell noch nicht alle Kontraste barrierefrei dargestellt sind.
Außerdem kann keine Barrierefreiheit garantiert werden für eingebettete Inhalte wie YouTube-Videos oder Inhalte aus anderen Quellen wie externen Datenbanken.
Es kann vorkommen, dass Informationen nur als Grafiken und noch nicht alternativ als beschreibender Text vorliegen.
Es ist nicht auszuschließen, dass Teile der Navigation nicht barrierefrei wahrzunehmen oder zu bedienen sind.
Für Links und verlinkte PDF-Dokumente kann keine Barrierefreiheit garantiert werden.
Wir arbeiten daran, diese Barrieren zu vermindern und zu beheben.
Feedback und Kontaktangaben
Das Projektteam der Westfälischen Erfinderinnen arbeitet stets daran, potenzielle und noch bestehende Barrieren abzuschaffen. Falls
Sie bei der Verwendung der Webseite auf Barrieren stoßen
Inhalte, die schwer zugänglich sind,
Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht mit WCAG konform sind,
oder Inhalte, die unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten,
oder andere Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben,
wenden Sie sich an das Projektteam unter: we(at)w-hs.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW zugeordnet.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Sollten Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefonnummer: 0211 855-3451.